Schutzkonzept
deepower ist entstanden, weil wir Menschen vor diskriminierender Gewalt schützen, Worte für erlebtes Unrecht finden und Empowerment stärken wollen. Diese Haltung prägt unsere Arbeit. Gleichzeitig wissen wir, dass auch gute Absichten und fachliche Expertise nicht automatisch vor Fehlern, Grenzverletzungen oder Gewalt schützen. Deshalb braucht es klare Strukturen, verlässliche Zuständigkeiten und einen bewussten Umgang mit Risiken.
Struktureller Gewaltschutz bei deepower e. V.
deepower e. V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Köln. Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bewegt sich im Feld der politischen Bildungsarbeit, der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Ganztagsbildung an weiterführenden Schulen. Aktuell befinden wir uns im Verfahren zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe (Stand Juli 2026).
Arbeitsweise und Organisation
- Hauptamtliche Mitarbeitende: deepower e. V. besteht derzeit aus zwei hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie einer Minijobberin, die den Verein im Bereich Buchhaltung unterstützt.
- AG-Leitungen: Unser AG-Team besteht im Schuljahr 2026/2027 aus neun Personen. Die AG-Leitungen arbeiten auf Honorarbasis. Die Teilnahme an Weiterbildungen, Teamtreffen und Reflexionsformaten erfolgt derzeit ehrenamtlich.
- Ehrenamtliche Mitarbeit: Der Vorstand von deepower e.V. arbeitet ehrenamtlich. Darüber hinaus unterstützen uns weitere ehrenamtlich engagierte Personen punktuell in unserer Arbeit, zum Beispiel bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wie Tagen der offenen Tür, Sommerfesten oder im Rahmen des Afrika Film Festivals.
Wir arbeiten derzeit an einer Umstrukturierung des Vereins, mit klareren Rollen und Aufgaben.
Aufgrund unserer kleinen Vereinsstruktur ist uns bewusst, dass interne Beschwerdewege nicht in allen Fällen ausreichen. Insbesondere bei Beschwerden innerhalb der Organisation sind wir deshalb auf externe Ansprechstellen und unabhängige Fachstellen angewiesen.
Für wen gilt das Schutzkonzept?
- In erster Linie gilt das Schutzkonzept für alle Kinder und Jugendliche mit denen wir arbeiten. Also alle Schüler*innen an den Schulen, an denen wir arbeiten, insbesondere diejenigen, die an unseren AGs teilnehmen und alle Kinder und Jugendlichen, die an unseren außerschulischen Projekten teilnehmen.
- Darüber hinaus ist es uns natürlich wichtig, dass auch unsere AG-Leiter*innen, Mitarbeitenden, Honorarkräfte und ehrenamtlichen Helfer*innen vor Gewalt und Grenzüberschreitungen geschützt sind. Insbesondere in Bezug auf Mehrfachdiskriminierung geben wir uns Mühe, dass auch bei der Vermittlung an Schulen und andere Kooperationspartner*innen keine Gefahren bestehen.
Unser Verständnis von Gewalt
Unser Verständnis von Gewalt
Diskriminierung
Diskriminierung ist eine Form von Gewalt und bedeutet, dass Menschen aufgrund bestimmter Merkmale oder Zugehörigkeiten benachteiligt, ausgeschlossen oder herabgesetzt werden. Sie kann offen, subtil, direkt oder strukturell erfolgen. Besonders im schulischen und außerschulischen Kontext betrifft Diskriminierung häufig Kinder und Jugendliche, die ohnehin mehrfachen Belastungen ausgesetzt sind.
- Rassismus: Diskriminierung von BIPOC aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Nationalität, Sprache, Religion oder vermeintlicher „Kultur“.
- Klassismus: Diskriminierung von Personen aus Arbeiter*innenfamilien, im Leistungsbezug oder wohnungslosen Personen aufgrund sozialer Herkunft, Armut oder Bildungsstatus.
- Sexismus: Diskriminierung von Menschen, insbesondere Frauen und FLINTA-Personen, aufgrund des Geschlechts.
- Queerfeindlichkeit: Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen, nicht-binären, agender und queeren Personen aufgrund sexueller Orientierung und/oder geschlechtlicher Identität.
- Ableismus: Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen.
Diskriminierung tritt nicht immer offen und eindeutig auf. Sie zeigt sich auch in abwertenden Blicken, ironischen Bemerkungen, gezieltem Nichtbeachten oder unterschwelligen Botschaften, die vermitteln: „Du gehörst nicht dazu.“ Ein zentrales Kennzeichen ist außerdem, dass Betroffenen ihre Erfahrungen häufig abgesprochen werden. Dies verstärkt die Wirkung von Diskriminierung zusätzlich.
Mobbing
Mobbing ist eine Form von Gewalt, die durch Wiederholung und Systematik gekennzeichnet ist. Eine Person wird über einen längeren Zeitraum absichtlich verletzt, ausgegrenzt oder herabgesetzt. Es handelt sich nicht um einmalige Konflikte, sondern um ein Ungleichgewicht, in dem die betroffene Person dauerhaft benachteiligt ist.
- Verbale Gewalt: z.B. Beleidigungen, Auslachen, Gerüchte verbreiten.
- Soziale Ausgrenzung: z.B. Ignorieren, systematisches Ausschließen aus Gruppen.
- Körperliche Gewalt: z.B. Schubsen, Schlagen, absichtliches Zerstören von Eigentum.
- Cybermobbing: Diffamierende Nachrichten, Bloßstellung durch Bilder oder Videos, Hasskommentare im digitalen Raum.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt umfasst alle Handlungen mit sexuellem Bezug, bei denen Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen, seelischen oder sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden. Sie kann verbal, nonverbal, digital oder körperlich erfolgen.
- Grenzverletzungen: Jemand geht über die persönliche Grenze einer anderen Person hinweg, ohne die Grenze ausreichend wahrzunehmen oder zu respektieren, zum Beispiel durch ungewollte Umarmungen, unangemessenes Näheverhalten oder aufdringliche Blicke.
- Übergriffe: Jemand überschreitet absichtlich oder wiederholt die Grenze einer anderen Person und nutzt dabei Macht oder Abhängigkeit aus, zum Beispiel durch Kommentare über Körper, anzügliche Sprüche oder unerwünschte Berührungen.
- Straftaten: Das Verhalten verletzt nicht nur persönliche Grenzen, sondern auch das Gesetz, zum Beispiel Vorzeigen pornografischer Inhalte, unerlaubtes Fotografieren, Zwang zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen.
Sexualisierte Gewalt kann durch Erwachsene, aber auch durch Gleichaltrige ausgeübt werden. Sie geschieht häufig im Verborgenen, in Abhängigkeitsverhältnissen oder durch Ausnutzung von Vertrauen.
Sexuelle Handlungen mit oder an Personen unter 14 Jahren sind nach § 176 StGB strafbar. Das bedeutet, dass bei Kindern unter 14 Jahren sexuelle Handlungen gesetzlich verboten sind. Das Gesetz geht davon aus, dass Kinder in diesem Alter einer solchen Handlung nicht wirksam zustimmen können. Im Strafgesetzbuch wird das als sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet.
Sexualisierte Gewalt richtet sich häufig gegen Menschen, die in unserer Gesellschaft ohnehin weniger Schutz und Anerkennung erfahren. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Behinderung, Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen und FLINTA-Personen. Auch Rassismus spielt eine Rolle: Schwarze Körper und Körper of Color werden historisch und bis heute übersexualisiert und stereotypisiert. Diese Übersexualisierung betrifft unterschiedliche Geschlechter und kann Grenzverletzungen, entwürdigende Behandlung und sexualisierte Gewalt begünstigen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlage
Unser Schutzkonzept orientiert sich an rechtlichen Vorgaben und menschenrechtlichen Standards, die Kinder und Jugendliche in ihrem Recht auf Schutz, Beteiligung, Entwicklung, Gleichbehandlung und Selbstbestimmung stärken. Diese Grundlagen verstehen wir nicht nur als formale Anforderungen, sondern als verbindlichen Rahmen für unsere pädagogische, empowermentorientierte und diskriminierungskritische Arbeit.
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
Das SGB VIII ist die rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Es beschreibt, welche Rechte Kinder, Jugendliche und Familien auf Unterstützung, Schutz und Beteiligung haben. Für unser Schutzkonzept sind besonders wichtig: der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung und die Möglichkeit, sich im Kinderschutz fachlich beraten zu lassen.
Wichtig ist für uns auch: Das SGB VIII verpflichtet dazu, unterschiedliche Lebenslagen und Bedürfnisse junger Menschen zu berücksichtigen. Dazu gehören zum Beispiel soziale, kulturelle und religiöse Hintergründe, geschlechtliche Vielfalt und unterschiedliche Alltagserfahrungen (§9). Für deepower bedeutet das: Schutz muss für alle Kinder und Jugendlichen mitgedacht werden. Er muss verständlich, zugänglich, empowermentorientiert und diskriminierungssensibel sein. - UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention stärkt Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte. Für unsere Arbeit sind insbesondere das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz vor Gewalt sowie das Recht auf Förderung, Entwicklung und Bildung bedeutsam. In unserem Verständnis gehören Schutz und Empowerment eng zusammen: Kinder und Jugendliche sollen nicht nur vor Gewalt und Grenzverletzungen geschützt werden, sondern auch darin gestärkt werden, ihre Rechte zu kennen, ihre Perspektiven einzubringen und sich als handlungsfähig zu erleben. Eine Fassung in kindgerecheter Sprache ist hier zu finden. - Landeskinderschutzgesetz NRW / Kinder- und Jugendschutz in NRW
Das Landeskinderschutzgesetz NRW ist eine wichtige Grundlage für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Es macht deutlich, dass Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Vernachlässigung und anderen Gefährdungen geschützt werden müssen. Für unser Schutzkonzept bedeutet das: Wir brauchen klare Zuständigkeiten, verlässliche Handlungswege und eine gute Zusammenarbeit mit Fachstellen. Wichtig ist uns dabei, Kinder und Jugendliche nicht nur zu schützen, sondern sie auch ernsthaft zu beteiligen. - Internationale Antirassismus-Konvention
Die Internationale Antirassismus-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen gegen rassistische Diskriminierung. Für deepower ist sie wichtig, weil wir Schutz auch diskriminierungskritisch verstehen. Rassismus kann verletzen, ausschließen und junge Menschen in ihrem Selbstwert, ihrer Sicherheit und ihrer Teilhabe beeinträchtigen. Deshalb sollen rassistische Erfahrungen in unserem Schutzkonzept benannt, ernst genommen und nicht als Einzelfälle abgetan werden. - Strafgesetzbuch
Das Strafgesetzbuch ist insbesondere dann relevant, wenn es um strafbare Formen von Gewalt, Bedrohung, Beleidigung, sexualisierte Gewalt, Körperverletzung oder Volksverhetzung geht. Eine Übersicht relevanter strafrechtlicher Normen findet sich im Anhang unseres Schutzkonzepts.
Gleichzeitig ist wichtig: Diskriminierung als solche erscheint im Strafgesetzbuch nicht grundsätzlich als eigener Straftatbestand. Damit diskriminierende Vorfälle strafrechtlich geltend gemacht werden können, müssen sie häufig mit konkreten Straftatbeständen verbunden sein, zum Beispiel Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung oder Volksverhetzung.
Unsere Kultur
- Achtsamkeit und Verantwortung
Unsere Arbeit lebt von einer Kultur der Achtsamkeit, Verantwortung und Diskriminierungskritik. Wir möchten Räume schaffen, in denen Menschen sich sicherer fühlen, Fragen stellen, Erfahrungen teilen und Grenzen benennen können. - Respekt und Selbstreflexion
Wir hören zu, nehmen unterschiedliche Lebensrealitäten ernst und reflektieren unsere eigenen Vorannahmen. Persönliche, emotionale und körperliche Grenzen werden respektiert. - Klare Haltung bei Grenzverletzungen
Grenzverletzungen, Diskriminierung und andere Gewalt werden nicht verharmlost oder ignoriert. Wenn Menschen von Verletzungen, Ausschlüssen oder Übergriffen berichten, nehmen wir ihre Perspektive ernst und stellen ihren Schutz in den Mittelpunkt. - Machtverhältnisse mitdenken
Wir betrachten Situationen nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Machtverhältnissen, Abhängigkeiten und gesellschaftlichen Diskriminierungsstrukturen. - Transparenz und Lernbereitschaft
Absprachen, Zuständigkeiten und nächste Schritte kommunizieren wir so transparent wie möglich. So stärken wir eine Kultur, in der Verantwortung geteilt, Schutz ernst genommen und Lernen möglich wird.
Alle AG Leitungen unterschreiben unseren Verhaltenskodex (siehe weiter unten).
Prävention – Wie sorgen wir vor?
Personal
Konkrete Maßnahmen
- Führungszeugnisse: Alle Mitarbeitenden, Honorarkräfte und Ehrenamtlichen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und alle 2 Jahre erneuern.
- Wir führen Kennenlerngespräch mit mindestens 2 Personen.
- Wir organisieren regelmäßig Schulungen zu unterschiedlichen Diskriminierungsformen, Machtmissbrauch, sexualisierter Gewalt und Gewaltprävention, die verpflichtend sind.
- deepower e. V. bietet interne Reflexions- und Supervisionsformate an.
- Kooperation: Bei Bedarf arbeiten wir mit Fachberatungsstellen, Antidiskriminierungsstellen und Kinderschutzstellen zusammen, um unsere Mitarbeitenden zu unterstützen.
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Person für das Schutzkonzept ist B. Wambach. Bei Fragen, konkreten Fällen und Kritik kann sie unter b.wambach@deepower.info und 015560 707742 kontaktiert werden.
- Zuständig für die Ganztagskoordination ist O. Makangu. Bei Fragen hinsichtlich AG’s kann er unter ganztag@deepower.info kontaktiert werden.
- Bei Personalangelegenheiten kann der Vorstand D. Mbokote unter d.mbokote@deepower.info kontaktiert werden.
- Insoweit erfahrene Fachkraft: Da wir ein kleiner Verein sind und derzeit keine insofern erfahrene Fachkraft in Kinderschutz fragen haben, wenden wir uns in Kinderschutzfragen an das Jugendamt. [Bei Vorfällen an Schulen und in Jugendzentren, wo wir lediglich als Kooperationspartner auftreten, richtigen wir uns nach dem dortigen Schutzkonzept und kontaktieren niemals selbstständig das Jugendamt.]
Konzept zur Begleitung von AG Leitungen
Die Begleitung der AG-Leiter*innen bildet einen zentralen Bestandteil der Qualitätssicherung unserer Arbeit im schulischen Ganztag. Unser Ziel ist es, die pädagogische Arbeit nachhaltig zu stärken, die Handlungssicherheit der AG-Leiter*innen zu fördern und zugleich die Rahmenbedingungen für eine diskriminierungssensible und sichere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen.
Onboarding
Alle AG-Leiter*innen durchlaufen zu Beginn ein strukturiertes Onboarding. Dazu gehören:
- Abschluss eines Vertrags,
- Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung und des Verhaltenskodex,
- Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis beziehungsweise Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis.
Dieses Verfahren gewährleistet einen transparenten Start und schafft Verbindlichkeit im Hinblick auf pädagogische Standards und Kinderschutz.
Beziehungsarbeit und persönliche Betreuung
Die persönliche Begleitung der AG-Leiter*innen ist für uns ein Schlüssel zur Qualitätssicherung. Wir setzen auf kontinuierliche Kommunikation und verbindliche Strukturen:
- regelmäßige Anrufe für Feedback, aktuelle Fragen und individuelle Unterstützung,
- monatliche Teamtreffen zum Austausch, zur Reflexion und zur kollektiven Weiterentwicklung,
- zusätzliche Supervision zur professionellen Bearbeitung herausfordernder Situationen,
- Teambuilding-Maßnahmen zur Stärkung des Miteinanders und der Resilienz des Teams.
Zusammenarbeit mit Schulen
- Eine feste Ansprechperson bei deepower e. V. koordiniert die Kommunikation mit den Schulen.
- Bei Konflikten oder Unsicherheiten übernehmen wir die Vermittlung im Austausch mit den pädagogischen Ganztagsverantwortlichen (PGVs).
- Regelmäßiger Austausch im AG-Leiter*innen-Team schafft Transparenz und ermöglicht gemeinsames Lernen aus Erfahrungen.
Interne Beschwerdemöglichkeiten (zur Zeit im Aufbau)
Fort- und Weiterbildungen
Zur professionellen Weiterentwicklung bieten wir regelmäßig Fortbildungen an, insbesondere zu folgenden Themen:
- Prävention von sexualisierter Gewalt,
- Rassismuskritik,
- Sexismus und Queerfeindlichkeit,
- Adultismus,
- Klassismus,
- Erste Hilfe.
Damit werden AG-Leiter*innen für diskriminierungskritische Pädagogik sensibilisiert und erwerben konkrete Handlungsstrategien für den pädagogischen Alltag.
Interne Beschwerdemöglichkeiten
Um eine sichere und vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu gewährleisten, möchten wir eine interne Beschwerdestruktur aufbauen. Diese soll es AG-Leiter*innen ermöglichen, niedrigschwellig Probleme, Grenzverletzungen oder Diskriminierungserfahrungen innerhalb des Teams anzusprechen.
Räumlichkeiten bei deepower
- In unseren Räumlichkeiten gibt es All-Gender-Toiletten, die einzeln betreten werden.
- Die Räume werden vor und während Veranstaltungen von uns regelmäßig geprüft.
- 1:1-Beratungen finden in einsehbaren oder transparenten Räumen statt, bei gleichzeitiger Wahrung angemessener Vertraulichkeit.
- Repräsentation unterschiedlicher Menschen und Geschichten soll Zugehörigkeit fördern und Othering entgegenwirken.
- Unsere Räumlichkeiten sind barrierearm. Alle wichtigen Bereiche sind stufenlos erreichbar.
- Bei Veranstaltungen sind Mitarbeitende und Ehrenamtliche von deepower e. V. erkennbar.
Da wir häufig auch in Räumlichkeiten von Schulen, insbesondere im Rahmen der Ganztagsarbeit, sowie in Räumen anderer Träger tätig sind, liegen nicht alle räumlichen Bedingungen in unserer Hand. Auch dort achten wir darauf, 1:1-Situationen möglichst einsehbar und transparent zu gestalten. Regelungen zu Toiletten, Barrierearmut und weiteren räumlichen Aspekten können wir in diesen Kontexten jedoch nicht selbst festlegen.
Partizipation
- Feedback-Runden in Schul-AGs finden mindestens einmal pro Schuljahr statt.
- Eine anonyme digitale Rückmeldemöglichkeit befindet sich derzeit im Aufbau.
- Rückmeldungen von Kindern, Jugendlichen, Teilnehmenden und Mitarbeitenden werden ernst genommen und zur Weiterentwicklung genutzt.
Schutz im digitalen Raum
- Keine privaten Kontakte zwischen Mitarbeitenden und Jugendlichen über Social Media.
- Kommunikation mit Teilnehmenden erfolgt ausschließlich über vereinbarte und transparente Kanäle.
- Fotos und Videos werden nur mit Einverständnis erstellt und verwendet.
- In Workshops und AGs werden Themen wie Cybermobbing, Datenschutz, Fake News, KI und Deep Fakes bei Bedarf aufgegriffen.
Intervention
Im Folgenden beschreiben wir, wie deepower e. V. handelt, wenn Grenzverletzungen, Übergriffe oder Gewalt stattgefunden haben oder vermutet werden. Ziel ist es, betroffene Kinder und Jugendliche zu schützen, Hinweise ernst zu nehmen, Verantwortung zu klären und weitere Gefährdungen zu verhindern.
Dabei gilt grundsätzlich: Wir handeln nicht allein. Hinweise werden ernst genommen, sachlich dokumentiert und an die zuständigen Ansprechpersonen weitergegeben. Betroffene Personen werden geschützt und nicht unter Druck gesetzt. Es werden keine Schweigeversprechen gemacht. Bei akuter Gefahr werden sofort Notruf, Jugendamt oder zuständige Fachstellen eingeschaltet.
Grundsätze für alle Vorfälle
Bei jedem Vorfall steht zunächst der Schutz der betroffenen Person im Vordergrund. Wenn nötig, werden beteiligte Personen räumlich getrennt und die Situation wird beruhigt. Betroffene Kinder und Jugendliche werden ernst genommen und altersgerecht darüber informiert, was als Nächstes passiert.
Alle Mitarbeitenden, Honorarkräfte und Ehrenamtlichen sind verpflichtet, Hinweise auf Grenzverletzungen, Übergriffe oder Gewalt an die zuständigen Ansprechpersonen bei deepower weiterzugeben. Die Beobachtungen werden sachlich dokumentiert: Was wurde gesehen oder gehört? Wann und wo ist es passiert? Wer war beteiligt? Wer wurde informiert?
Es finden keine eigenen Ermittlungen statt. Kinder und Jugendliche werden nicht wiederholt ausgefragt. Beschuldigte Personen werden nicht vorschnell konfrontiert, wenn dadurch der Schutz der betroffenen Person oder die weitere Klärung gefährdet werden könnte.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder sexualisierte Gewalt wird eine fachliche Einschätzung eingeholt. Je nach Situation werden externe Fachstellen, das Jugendamt, der Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst oder die Polizei einbezogen.
Vorgehen bei Vorfällen in AGs und an Schulen
- Vorfälle zwischen Schüler*innen
Wenn es in einer AG oder im schulischen Kontext zu Grenzverletzungen oder Übergriffen zwischen Schüler*innen kommt, wird die Situation zunächst unterbrochen und beruhigt. Die beteiligten Schüler*innen werden getrennt, wenn dies zum Schutz notwendig ist.
Die AG-Leitung oder zuständige deepower-Person informiert unmittelbar den/ die PGV an der Schule. Da der Vorfall im schulischen Kontext stattfindet, richten wir uns nach dem Schutzkonzept und Vorgehen der Schule. Mit dem/der PGV wir gemeinsam überlegt, welche Maßnahmen notwendig sind. Im Falle von Waffengewalt an der Schule rufen wir die Polizei.
Im Falle von ernsten Verletzungen rufen wir den Notdienst. Nach der AG, wird entweder der Ganztagskoordinator von deepower oder die Beauftragte für das Schutzkonzept über den Vorfall und die geplanten Maßnahem informiert.
In keinem Fall werden selbstständig das Jugendamt oder andere Einrichtungen kontaktiert. - Vorfälle zwischen Lehrkräften oder AG-Leitungen und Schüler*innen
Wenn ein Hinweis darauf entsteht, dass eine Lehrkraft, AG-Leitung oder andere erwachsene Person gegenüber Schüler*innen grenzverletzend, übergriffig oder gewaltvoll gehandelt hat, wird der Hinweis besonders sorgfältig behandelt. Die betroffene Person wird geschützt und ernst genommen.
Es wird unmittelbar der/die PGV informiert. Gemeinsam mit der PGV werden weitere Schritte besprochen.
Im Falle, dass der/die PGV die Tatperson ist, wird die Schulleitung oder eine andere Person aus dem Kollegium informiert.
Wenn die beschuldigte Person eine AG Leitung von deepower ist, wird unmittelbar die Schutzkonzeptbeauftragte informiert. Sollte der Ganztagskoordinator oder die Schutzkonzeptbeauftragte selbst die Testperson sein, wird die zuständige Person im Vorstand von deepower informiert.
In diesem Falle sollte zunächst nicht innerhalb des Teams über den Vorfall gesprochen werden, bis der Vorfall bearbeitet ist.
Der Vorfall wird sachlich dokumentiert. Es wird geprüft, ob eine externe Fachberatung, das Jugendamt, der Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst oder die Polizei eingeschaltet werden müssen. Die betroffene Person wird nicht zu weiteren Gesprächen gedrängt und nicht mit der beschuldigten Person konfrontiert.
Vorgehen bei Vorfällen in außerschulischen Jugendeinrichtungen
- Vorfälle zwischen Kindern und Jugendlichen
Wenn es in einer außerschulischen Jugendeinrichtung zu Grenzverletzungen oder Übergriffen zwischen Kindern oder Jugendlichen kommt, wird die Situation sofort unterbrochen. Die beteiligten Personen werden bei Bedarf getrennt und die betroffene Person wird geschützt.
deepower informiert die zuständige Ansprechperson der Einrichtung und die interne Schutzkonzeptperson bei deepower. Gemeinsam wird geklärt, wer welche Verantwortung übernimmt und welche nächsten Schritte notwendig sind.
Auch hier gilt: Der Vorfall wird nicht bagatellisiert. Betroffene Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützung. Gleichzeitig wird geprüft, welche pädagogischen Maßnahmen, Schutzmaßnahmen oder externen Beratungsstellen notwendig sind. - Vorfälle zwischen Fachkräften, Kolleg*innen und Kindern oder Jugendlichen
Wenn der Hinweis entsteht, dass eine Fachkraft, Kolleg*in oder andere erwachsene Person in einer Jugendeinrichtung grenzverletzend, übergriffig oder gewaltvoll gegenüber Kindern oder Jugendlichen gehandelt hat, wird der Schutz der betroffenen Person sofort sichergestellt.
deepower informiert die zuständige Leitung der Einrichtung sowie die interne Kinderschutz-Ansprechperson bei deepower. Wenn die beschuldigte Person zu deepower gehört, wird sie bis zur Klärung nicht mehr allein mit Kindern oder Jugendlichen eingesetzt.
Der Vorfall wird dokumentiert und fachlich eingeschätzt. Je nach Schwere und Art des Vorfalls werden externe Fachstellen, das Jugendamt oder die Polizei einbezogen. Die weitere Klärung erfolgt nicht informell zwischen Kolleg*innen, sondern über festgelegte Zuständigkeiten.
Vorgehen bei Vorfällen in unseren Räumlichkeiten
- Vorfälle zwischen Kindern und Jugendlichen
Wenn es in den Räumen von deepower zu Grenzverletzungen oder Übergriffen zwischen Kindern oder Jugendlichen kommt, übernehmen wir die unmittelbare Verantwortung für die Klärung der Situation. Zuerst wird die Situation gestoppt, beruhigt und die betroffene Person geschützt.
Die zuständigen deepower-Ansprechpersonen werden informiert. Der Vorfall wird sachlich dokumentiert. Je nach Situation werden Sorgeberechtigte, externe Fachstellen oder das Jugendamt einbezogen.
Für die weitere Teilnahme an Angeboten wird geprüft, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Dazu können klare Absprachen, getrennte Teilnahme, zusätzliche Begleitung, Gespräche mit Sorgeberechtigten oder der zeitweise Ausschluss von Angeboten gehören. Dabei wird darauf geachtet, dass die Verantwortung nicht bei der betroffenen Person liegt. - Vorfälle zwischen Teammitgliedern und Kindern oder Jugendlichen
Wenn ein Teammitglied von deepower im Verdacht steht, gegenüber Kindern oder Jugendlichen grenzverletzend, übergriffig oder gewaltvoll gehandelt zu haben, hat der Schutz der betroffenen Person Vorrang.
Die beschuldigte Person wird bis zur Klärung nicht mehr allein mit Kindern oder Jugendlichen eingesetzt. Die Geschäftsleitung, der Vorstand und Kinderschutz-Ansprechperson werden informiert. Wenn eine dieser Personen selbst betroffen oder beschuldigt ist, wird eine externe Fachstelle einbezogen.
Der Vorfall wird dokumentiert und fachlich beraten. Je nach Einschätzung werden externe Fachstellen, das Jugendamt, der Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst oder die Polizei eingeschaltet. Betroffene Kinder und Jugendliche werden geschützt, begleitet und nicht zu weiteren Aussagen gedrängt. - Abschluss und Nachbereitung
Nach jedem Vorfall wird geprüft, welche weiteren Schritte notwendig sind. Dazu gehören Schutzmaßnahmen für betroffene Personen, Gespräche mit Beteiligten, Information von Sorgeberechtigten, externe Beratung, arbeits- oder vertragsrechtliche Konsequenzen sowie die Reflexion im Team.
Außerdem prüfen wir, ob es strukturelle Schutzlücken gab: Waren Zuständigkeiten unklar? Gab es unbeaufsichtigte Situationen? Haben Beschwerdewege funktioniert? Müssen Regeln, Räume, Kommunikation oder Zuständigkeiten angepasst werden?
So verstehen wir Intervention nicht nur als Reaktion auf einen einzelnen Vorfall, sondern auch als Möglichkeit, unsere Schutzstrukturen weiterzuentwickeln.
Anlaufstellen
Intern
- Verantwortliche Person für das Schutzkonzept, bei Verdachtsfällen und Beschwerden ist B. Wambach:
b.wambach@deepower.info
015560 707742 - Bei Beschwerden über die Schutzkonzeptbeauftragte oder den Ganztagsverantwortlichen kann der Vorstand D. Mbokote kontaktiert werden:
d.mbokote@deepower.info
0178 578 2009 - Eine Möglichkeit anonymer Rückmeldungen befindet sich derzeit im Aufbau.
Extern
Anlaufstellen, Beratung und Notfallkontakte
Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst Köln / Bezirksjugendamt
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Zuständig ist das jeweilige Bezirksjugendamt.
Kalk: 0221 / 221-98999
Mülheim: 0221 / 221-99999
Schulpsychologischer Dienst Köln
Beratung für Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Fachkräfte bei schulbezogenen psychologischen Fragen.
Telefon: 0221 / 221-29053
E-Mail: schulpsychologie@stadt-koeln.de
Sozialpsychiatrischer Dienst Köln
Beratung bei psychischen Krisen und psychischen Erkrankungen, für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte
Alexander Warren
Telefon: 0221 221–98011
Familienberatungsstelle der Stadt Köln – Zweigstelle Kalk
Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Telefon: 0221 / 221-31090
E-Mail: familienberatung-kalk@stadt-koeln.de
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Bundesweite Beratung bei Fragen zu sexuellem Missbrauch. Für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte.
Telefon: 0800 / 22 55 530
Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon
Für Kinder und Jugendliche bei Sorgen, Krisen, Konflikten, Mobbing, Gewalt oder Belastung.
Telefon: 116 111
Erreichbarkeit: Montag bis Samstag, 14–20 Uhr
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Für betroffene Frauen, Angehörige, Freund*innen und Fachkräfte. Anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar.
Telefon: 116 016 oder 08000 / 116 016
rubicon Köln – Antidiskriminierungsarbeit LSBTIQA+
Beratung für LSBTIQA+ Personen, die Diskriminierung erleben.
Telefon: 0221 / 27 66 999-33
E-Mail: antidiskriminierungsarbeit@rubicon-koeln.de
LOBBY FÜR MÄDCHEN e. V.
Beratung für Mädchen und junge Frauen bis 27 Jahre in Krisen und bei Gewalt- oder Diskriminierungserfahrungen.
Linksrheinische Beratung: 0221 / 45 35 56 50
E-Mail: maedchenberatung-linksrhein@lobby-fuer-maedchen.de
Rechtsrheinische Beratung: 0221 / 8905547
E-Mail: maedchenberatung-rechtsrhein@lobby-fuer-maedchen.de
Off Road Kids / Sofahopper Köln
Beratung für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen bis 27 Jahre.
Telefon Köln: 0221 / 993774-0
Telefon Soforthilfe: 0221 / 99377410
E-Mail: koeln@offroadkids.de
Feminist Law Clinic
Kostenlose rechtliche Erstorientierung, unter anderem bei Diskriminierung, sexualisierter Gewalt, Selbstbestimmungsrecht sowie Sorge- und Umgangsrecht.
E-Mail: beratung@feministlawclinic.de
Plan 27 / Alexianer Köln
Hilfe für junge Menschen bis 27 Jahre in psychischen Krisen.
Telefon: 0221 / 170 50 78 21
Mobil: 0171 / 291 19 30
E-Mail: plan27-proberaum@alexianer.de
Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln
Medizinische Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung.
Telefon: 0221 / 94 97 60-66
E-Mail: mmm.Koeln@malteser.org
KJA Köln – Prävention, Kinder- und Jugendschutz
Beratung und Ansprechstelle zu Kinderschutz, Prävention und Schutzkonzepten im Kontext der KJA Köln.
Alexandra Birkle
Telefon: 0221 / 921335-25
E-Mail: kinderschutz-koeln@kja.de
Schulpsychologischer Dienst – Kontaktperson Neubrück / Mülheim
Schulbezogene psychologische Beratung für die zuständigen Schulen im Bereich Neubrück / Mülheim.
Nadine Stratmann
E-Mail: nadine.stratmann@stadt-koeln.de
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst im Gesundheitsamt Köln
Beratung bei kinder- und jugendpsychiatrischen Fragen für Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte.
Telefon: 0221 / 221-24705 oder 0221 / 221-25251
E-Mail: kjp-dienst@stadt-koeln.de
Zartbitter Köln e. V.
Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Auch für Bezugspersonen und Fachkräfte.
Telefon: 0221 / 312055
E-Mail: info@zartbitter.de
Deutscher Kinderschutzbund Köln
Beratung im Kinderschutz, auch für Fachkräfte und Sorgeberechtigte.
Telefon: 0221 / 57777-0
E-Mail: info@kinderschutzbund-koeln.de
Krisenchat
24/7 Chat-Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Krisen.
Website: krisenchat.de
AntiDiskriminierungsBüro Köln / Öffentlichkeit gegen Gewalt e. V.
Beratung für Menschen, die rassistische Diskriminierung oder andere Diskriminierungserfahrungen machen.
Telefon: 0221 / 964 76 300
E-Mail Beratung: beratung@oegg.de
E-Mail allgemein: info@oegg.de
agisra Köln e. V.
Psychosoziale Beratung für Migrantinnen*, geflüchtete Frauen* und Menschen, die von Gewalt, Diskriminierung oder Zwang betroffen sind.
Telefon: 0221 / 124019
E-Mail: info@agisra.org
Aufwind – KJA Köln
Trauma- und Sozialberatung für junge Zugewanderte.
Telefon: 0221 / 921335-83
E-Mail: aufwind-koeln@kja-koeln.de
WEISSER RING – Opfer-Telefon
Unterstützung nach Straftaten, auch für Angehörige und Menschen, die stellvertretend anrufen.
Telefon: 116 006
Refugee Law Clinic Cologne
Kostenfreie außergerichtliche Rechtsberatung für Geflüchtete und Migrant*innen, insbesondere im Asyl- und Aufenthaltsrecht.
E-Mail: info@lawcliniccologne.com
Männerberatungsnetz
Suchportal für Beratungsangebote für Jungen, Männer und Väter, unter anderem zu Gewalt, Krise, Familie, Armut, Obdachlosigkeit, Sexualität, Trennung und Vaterschaft.
E-Mail: info@maennerberatungsnetz.de
Website: maennerberatungsnetz.de
Muslimisches SeelsorgeTelefon / MuTeS
Anonyme seelsorgliche Beratung in Krisen. Offen für alle Menschen.
Telefon: 030 / 443 509 821
Heimwegtelefon
Telefonische Begleitung auf dem Heimweg, wenn sich jemand unsicher fühlt.
Telefon: 030 / 120 741 82
Erreichbarkeit: Sonntag bis Donnerstag 21 bis 24 Uhr, Freitag und Samstag 21 bis 3 Uhr
Qualitätssicherung und Entwicklungsmöglichkeiten
Das Schutzkonzept wird mindestens 2 mal im Jahr in einer Vorstandssitzung besprochen und notwendige Anpassungen vorgenommen.
Aktuelle Verbesserungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sind:
- Interne Beschwerdemöglichkeit
- Checkliste für Veranstaltungen
Dokumente
Verhaltenskodex für AG Leitungen
Professioneller, grenzachtender und diskriminierungskritischer Umgang mit Schüler*innen in den AGs
Als AG-Leitung trägst du eine besondere Verantwortung für die Schüler*innen. Dein Verhalten prägt die Atmosphäre und das Wohlbefinden in den AGs. Dieser Verhaltenskodex gibt Orientierung für einen professionellen, grenzachtenden und diskriminierungskritischen Umgang.
1. Trösten
- Kinder können in emotional belastenden Momenten Trost benötigen. Dies sollte respektvoll, sensibel und altersgerecht geschehen.
- Verbale Unterstützung sollte im Vordergrund stehen, zum Beispiel: „Ich sehe, dass du traurig bist. Möchtest du darüber sprechen?“
- Falls ein Kind Körperkontakt sucht, zum Beispiel eine Umarmung, achte darauf, dass dies vom Kind ausgeht und niemals erzwungen wird.
- Alternativen zum Körperkontakt können angeboten werden, zum Beispiel ein Taschentuch, ein Gespräch oder ein ruhiger Platz.
2. Berührungen
- Körperkontakt erfolgt immer achtsam und mit Zustimmung des Kindes.
- Keine Berührungen an intimen Körperstellen oder auf eine Weise, die missverständlich sein könnte.
- Ein respektvoller Abstand ist die Norm, wenn keine ausdrückliche Zustimmung gegeben wird – auch bei der Hausaufgabenbetreuung oder Lernzeit.
- Individuelle Grenzen in Bezug auf Berührungen werden respektiert.
3. Begrüßung
- Begrüßungen sind offen, respektvoll und inklusiv.
- Begrüßungen wie ein Handschlag oder High-Five sind zugelassen und für uns Teil von respektvollem Umgang mit jungen Menschen, die oft keine Beachtung bekommen. Wir achten auf die Rückmeldung der Personen und passen die Begrüßungen dementsprechend an, wenn uns etwas auffällt.
4. Privatsphäre und Aufsicht
- Während der gesamten AG-Zeit haben die AG-Leiter*innen die Aufsichtspflicht. Schüler*innen dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Toiletten sollten in der Pause aufgesucht werden.
- Falls du während der AG kurz den Raum verlassen musst, informiere vorher eine andere erwachsene Person, die in dieser Zeit die Aufsicht übernehmen kann.
- Bleibe nach der AG nicht länger in den Räumlichkeiten der AG.
- Vermeide es möglichst, mit einer einzelnen Person allein in einem geschlossenen Raum zu sein.
- Keine privaten Treffen außerhalb der AG-Zeiten.
- Keine Mitnahme von Schüler*innen im eigenen Auto oder in private Räume.
- Keine Weitergabe oder Austausch privater Kontaktdaten wie Handynummer oder Adresse.
- Schüler*innen müssen sich bei Krankheit beim Sekretariat abmelden und dürfen nicht selbstständig von AG-Leiter*innen nach Hause geschickt werden.
5. Filme, digitale Inhalte und Ausflüge
- Es werden keine Filme oder digitalen Inhalte gezeigt, die nicht altersangemessen und für die Gruppe geeignet sind.
- Verlasse niemals das Schulgelände mit deiner AG, ohne dies mit der pädagogischen Ganztagsverantwortung abzusprechen.
- Ausflüge werden mindestens eine Woche vorher angekündigt und abgestimmt.
- Während eines Ausflugs gelten dieselben professionellen Verhaltensregeln wie in der AG und eine strenge Aufsichtspflicht.
- In Notfällen musst du für deepower e. V. und die Schule erreichbar sein.
6. Social Media und Handynutzung
- Keine Freundschaftsanfragen oder direkte Nachrichten mit Schüler*innen auf privaten Social-Media-Kanälen.
- Falls Social Media für AG-Zwecke genutzt wird, erfolgt dies ausschließlich über offizielle Vereinskanäle oder ausdrücklich vereinbarte Strukturen.
- Das Handy der Schüler*innen und dein eigenes Handy sind private Geräte. Schaue nicht ungefragt auf Displays oder Inhalte.
- Wenn Schüler*innen dir etwas zeigen möchten, frage vorher nach, worum es sich handelt, um zu vermeiden, dass dir private, illegale oder anstößige Inhalte gezeigt werden.
7. Diskriminierungskritischer Umgang
- Verwende inklusive Sprache und achte auf die Selbstbezeichnungen der Schüler*innen.
- Setze klare Grenzen gegen abwertende oder diskriminierende Äußerungen innerhalb der AG.
- Reflektiere dein eigenes Verhalten regelmäßig und sei offen für Feedback.
- Sprich Schüler*innen respektvoll und wertschätzend an. Schreien, Beschämungen und Abwertungen sind nicht akzeptabel.
- Wenn ein Kind das Gruppengeschehen nachhaltig stört und sich nicht regulieren lässt, kann es nach Rücksprache mit der PGV vorübergehend oder dauerhaft aus der Gruppe herausgenommen werden. Dies dient dem Schutz und der Aufrechterhaltung eines gewaltsensiblen und sicheren Umfelds für alle.
8. Kinder- und Jugendschutz
- Jede Form von Diskriminierung (Rassismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus oder anderen diskriminierenden Verhaltensweisen) wird nicht toleriert.
- Es besteht keine Schweigepflicht gegenüber deepower e. V. und den zuständigen Kinderschutzstrukturen. Schutzrelevante Auffälligkeiten werden zeitnah weitergegeben.
- Zum Kinderschutz gehört auch die Aufklärung über Kinderrechte. Bitte schaffe in deiner AG regelmäßig Raum, um mit Kindern darüber ins Gespräch zu kommen.
- Nicht abwarten oder allein entscheiden: Jede relevante Auffälligkeit wird an die PGV und die zuständige Ansprechperson bei deepower e. V. weitergegeben.
- Dazu gehört es auch, Auffälligkeiten zu Dokumentieren: Datum, Uhrzeit und Beobachtung sachlich notieren.
- Bei Kinderschutzrelevanten Aspekten und wenn Kinder und Jugendliche belastende Themen berichten, geht es darum: zuhören, ruhig bleiben, keine Schuld zuweisen und keine Schweigeversprechen machen.
9. Mögliche Hinweise auf Kindeswohlgefährdung
- körperliche Gewalt: sichtbare Verletzungen, wiederholte Spuren von Schlägen, Verbrennungen oder anderen Misshandlungen
- seelische oder psychische Gewalt: ständige Abwertungen, Bedrohungen, extreme Ängste oder deutliche Anzeichen emotionaler Vernachlässigung
- sexualisierte Gewalt: Andeutungen oder Aussagen über sexuellen Missbrauch, unangemessene sexualisierte Sprache, Gesten oder Verhalten
- Vernachlässigung: mangelnde Versorgung mit Essen, Kleidung, Hygiene oder medizinischer Betreuung; wiederholtes unentschuldigtes Fehlen
- Selbstgefährdung: Aussagen über Suizid, Selbstverletzungen oder konkrete Pläne, sich etwas anzutun
Bestätigung und Selbstverpflichtung
Ich bestätige, dass ich den Verhaltenskodex gelesen und verstanden habe. Ich verpflichte mich, die beschriebenen Grundsätze im Rahmen meiner Tätigkeit als AG-Leitung einzuhalten und Verantwortung für einen professionellen, grenzachtenden, diskriminierungskritischen und schützenden Umgang mit Schüler*innen zu übernehmen. Bei Unsicherheiten, Grenzverletzungen, Diskriminierungsvorfällen oder Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wende ich mich zeitnah an die zuständigen Ansprechpersonen von Schule und deepower e. V.
Selbstverpflichtungserklärung
Als Mitarbeiter*in, AG Leitung, Honorarkraft oder Engagierte*r bei deepower e. V. verpflichte ich mich, eine wertschätzende und sichere Umgebung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu schaffen. Meine Arbeit ist geprägt von Empowerment, Antidiskriminierung und der Förderung von Chancengleichheit. Mit dieser Selbstverpflichtung erkläre ich mein Engagement für ein respektvolles Miteinander sowie den Schutz der mir anvertrauten Menschen vor Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung.
1. Haltung
- Ich verpflichte mich, die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten und zu schützen.
- Meine Arbeit basiert auf Respekt, Anerkennung und der Förderung individueller Stärken und Potenziale.
- Jede Form von Diskriminierung, insbesondere Rassismus, Klassismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus oder andere Formen von Unterdrückung, lehne ich ab.
- Ich setze mich aktiv gegen Rechtsextremismus ein und trete für eine offene, demokratische Gesellschaft ein.
2. Empowerment und Partizipation
- Ich setze mich dafür ein, insbesondere Kinder und Jugendliche mit mehrfacher Diskriminierungserfahrung zu stärken.
- Ich fördere Partizipation und ermutige die mir anvertrauten Personen, ihre Perspektiven und Ideen einzubringen.
- Mein Ziel ist es, sie zu befähigen, selbstbestimmt zu handeln und sich gegen Diskriminierung und Gewalt zu positionieren.
3. Verantwortung und Vorbildfunktion
- Ich übernehme Verantwortung für mein Handeln.
- Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst und trete entschieden für ein respektvolles, diskriminierungskritisches und gewaltfreies Miteinander ein.
- Ich handle transparent, zuverlässig und reflektiere mein Verhalten kontinuierlich.
4. Schutz, Nähe und Grenzen
- Ich verpflichte mich, die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden, Gefahren, Missbrauch und Gewalt zu schützen.
- Ich achte die Intimsphäre sowie die persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen und nehme ihre individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz ernst.
- Ich nutze meine Rolle nicht aus und gestalte Beziehungen professionell und verantwortungsbewusst.
- Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch andere Personen. Bei entsprechenden Wahrnehmungen spreche ich diese an oder hole mir Unterstützung im Team.
- Bei schweren oder wiederholten Grenzverletzungen informiere ich die zuständigen Ansprechpersonen beziehungsweise den Vorstand von deepower e. V.
5. Struktureller Gewaltschutz und Schutzprozess
- Ich verpflichte mich, aktiv an einem strukturellen Gewaltschutz mitzuwirken.
- Ich halte mich an klare Handlungswege im Umgang mit Verdachtsfällen.
- Ich lege regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vor, sofern dies für meine Tätigkeit erforderlich ist.
6. Rechtliche Selbstverpflichtung nach § 72a SGB VIII
- Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen einer Straftat nach den in § 72a SGB VIII genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden bin und dass kein entsprechendes Verfahren gegen mich anhängig ist.
- Ich verpflichte mich, deepower e. V. unverzüglich zu informieren, sofern ein entsprechendes Verfahren gegen mich eingeleitet wird.
- Während meiner Arbeitszeit bin ich nüchtern und konsumiere keine Drogen oder Alkohol.
- Ich verleite Kinder und Jugendliche nicht dazu, Drogen oder Alkohol zu konsumieren.
7. Weiterbildung und Reflexion
- Ich erkläre mich bereit, regelmäßig an Weiterbildungsangeboten sowie Reflexionsformaten teilzunehmen.
- Dies umfasst insbesondere die Auseinandersetzung mit Rassismus, Kolonialismus, Klassismus, Sexismus, Antifeminismus, Queerfeindlichkeit, Prävention sexualisierter Gewalt und dem Umgang mit rechtsextremen Ideologien.
8. Ausschluss rechtsextremer und diskriminierender Mitgliedschaften
- Ich verpflichte mich, die Werte und Grundsätze von deepower e. V. aktiv zu unterstützen.
- Ich bestätige, dass ich kein Mitglied und keine aktive Unterstützer*in einer rechtsextremen, völkischen, rassistischen oder anderweitig diskriminierenden Partei, Organisation, Verein oder vergleichbaren Gruppierung bin.
- Sollte sich herausstellen, dass ich eine solche Zugehörigkeit verschwiegen habe oder eine solche eingehe, kann dies zum Ausschluss aus Zusammenhängen des Vereins sowie zu weiteren rechtlichen Schritten führen.
9. Datenschutz und Privatsphäre
- Ich behandle alle persönlichen Informationen, die mir im Rahmen meiner Tätigkeit bei deepower e. V. bekannt werden, vertraulich.
- Ich wahre die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen besonders sorgfältig und handle stets in Abwägung mit dem Kinder- und Jugendschutz.
- Ich gebe keine privaten Kontaktdaten an Kinder und Jugendliche weiter und tausche keine privaten Kontaktdaten mit ihnen aus.
- Ich erstelle und verwende Bild- und Tonaufnahmen nur mit entsprechender Einwilligung.
- Mir ist bewusst, dass Vertraulichkeit dort ihre Grenze hat, wo das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist.
10. Transparenz und Feedback
- Ich sorge für Transparenz in meiner Arbeit und ermögliche Feedback.
- Kritik und Hinweise nehme ich ernst und nutze sie zur Weiterentwicklung meiner Praxis.
Schlussbemerkung
Ich habe die Selbstverpflichtungserklärung gelesen und bekenne mich zu den Werten und Zielen von deepower e. V. Ich arbeite kontinuierlich daran, diese Prinzipien in allen Bereichen meiner Arbeit umzusetzen und weiterzuentwickeln.
Stand: Juli 2026
